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28.10.2011, 15:07 Uhr
Kurioses aus der SVV- Wann ist ein Stadtverordneter befangen?
Auszug aus den Niederschriften zur 30. Sitzung der SVV am 27.06.2011 und zur 31. Sitzung vom 29.08.2011
Bürgermeisterin unterstellt dem Vorsitzenden des Ortsvereins ein Mitwirkungsverbot.
Bad Belzig -
In der 30. Sitzung der SVV zum Antrag der CDU-Fraktion zur Integration der SteinTherme mit ihrem Kerngeschäft Bad - Sauna und Wellnessbereich in die Stadtwerke Bad Belzig GmbH :
 
"Frau Klabunde bittet Herrn Terp, die Sitzungsrunde zu verlassen, da bei ihm ein Mitwirkungsverbot gemäß § 22 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg vorliegt.
 
Herr Gottschalk bringt zum Ausdruck, dass die Verwaltung prüfen wollte, unter welchen Bedingungen ein Mitwirkungsverbot vorliegt.
Der Anwalt der CDU-Fraktion ist der Meinung, dass der § 22 BbgKVerf in diesem Fall nicht greift.
 
Frau Hohlfeld ist der Meinung, dass das Mitwirkungsverbot von dem Stadtverordneten, Herrn Terp, selbst erklärt werden müsste.
 
Herr Hänig würde gern eine Begründung von Herrn Terp hören.
 
Herr Terp teilt hierzu mit, dass eine Rücksprache mit seinem Anwalt ergeben hat, dass in diesem Falle das Mitwirkungsverbot laut § 22 BbgKVerf nicht greift, da es sich nur um einen Auftrag zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie handelt. Auch das Ergebnis dieser Machbarkeitsstudie greift nicht in die berufliche Tätigkeit von Herrn Terp als Leiter des Bereiches Trinkwasser/Abwasser bei der Stadtwerke Bad Belzig GmbH ein.
 
Frau Schwill sieht diesen Sachverhalt anders, denn als Beschäftigter des Unternehmens ist Herr Terp keinesfalls unparteiisch. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie könnte auch Auswirkungen auf seinen Arbeitsbereich haben.
Frau Schwill ist der Auffassung, dass man als Stadtverordneter soviel Feingefühl mitbringen sollte, um die Situation realistisch einzuschätzen. Sie findet es unangenehm, Herrn Terp darauf hinzuweisen. Normalerweise müsste er selbst das Mitwirkungsverbot erklären.                                                                                                        …
 
Im Ergebnis der weiteren Diskussion stellt Frau Hohlfeld den Antrag, diesen Antrag der
CDU-Fraktion von der Tagesordnung zu nehmen, bis der Sachverhalt geklärt ist.
 
Auf Nachfrage von Herrn Gottschalk wird festgelegt, die Prüfung bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vorzunehmen.
 
Es erfolgt die Abstimmung zu dem Antrag von Frau Hohlfeld, der mehrheitlich (15 Ja-Stimmen,
3 Nein-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen) angenommen wird.
 
Demzufolge wird der vorgenannte Antrag der CDU-Fraktion von der heutigen Tagesordnung genommen."

In der 31. Sitzung wird hierzu weiter ausgeführt:

"Die wirtschaftliche Lage der KuF GmbH Bad Belzig hatte ständig für schwerwiegende Probleme im Haushalt der Stadt gesorgt. Zur Lösung dieser enormen Mehrkosten halten wir eine Übergabe der Betriebsführung an die Stadtwerke Bad Belzig GmbH für sinnvoll, da die Stadtwerke seit fast zwanzig Jahren eine verlässliche und erfolgreiche Tochtergesellschaft der Stadt Bad Belzig ist.

Die Machbarkeitsstudie soll zeigen, welche Teile der SteinTherme gut in die Stadtwerke integriert werden können.

Herr Gottschalk äußert sich dahingehend, dass er im Bericht der Bürgermeisterin die Überprüfung des Mitwirkungsverbotes nach § 22 BbgKVerf vermisst hat.

Er bittet aus rechtlicher Sicht um eine Stellungnahme.

Herr Friese nimmt zu diesem Sachverhalt Stellung und erläutert, dass sich die Verwaltung diesbezüglich an den Städte- und Gemeindebund gewandt hat und es sich hierbei um ein schwieriges Thema handelt.

Gemäß § 22 Absatz 6 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg hat die Mitwirkung eines wegen Befangenheit Betroffenen die Rechtswidrigkeit des Beschlusses zur Folge, wenn sie für das Abstimmungsergebnis entscheidend war.

Demnach könnte die Rechtmäßigkeit des Beschlusses angefochten werden, wenn das Mitwirkungsverbot nicht von der betroffenen Person erklärt wird.
Herr Terp hat die Information, dass die Verwaltung in diesem Zusammenhang 2 Anfragen an die Kommunalaufsicht des Landkreises Potsdam-Mittelmark gestellt hat. Die Kommunalaufsicht beantwortete beide Anfragen mit dem Wortlaut, dass aus ihrer Sicht keine Gründe für ein Mitwirkungsverbot vorliegen.

 Frau Klabunde macht deutlich, dass das Ergebnis des Städte- und Gemeindebundes als Interessenvertretung der Stadt abgewartet werden sollte. Es geht hierbei um die Meinungsbildung von Herrn Terp, die eine klare Zielrichtung definiert."

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